28. Dezember 2025

Hinweise zum Steueränderungsgesetz 2025

Die Erhöhung der Pendlerpauschale und die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie sind wie geplant beschossen worden.

Änderung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

Möchte der Arbeitgeber bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland anstelle der für den ausländischen Tätigkeitsort festgelegten amtlichen Übernachtungspauschale die tatsächlichen Aufwendungen dem Arbeitnehmer steuerfrei erstatten, dürfen nur die angemessenen und notwendigen Aufwendungen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

Auf Grund einer Änderung durch das Steueränderungsgesetz 2025 dürfen ab dem Kalenderjahr 2026 bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland die Unterkunftskosten zwar weiterhin mit ihren tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, jedoch begrenzt auf höchstens 2.000 € im Monat. Dieser Höchstbetrag gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitnehmer eine Dienst- oder Werkswohnung verpflichtend und zweckgebunden bewohnen bzw. nutzen muss.

Der Höchstbetrag gilt auch für den Ansatz als Werbungskosten und für den Betriebsausgabenabzug, wenn der Unternehmer im Ausland einen doppelten Haushalt führt. ➜ Doppelte Haushaltsführung