21. Dezember 2023

Wichtiger Hinweis zu den Verpflegungspauschalen 2024 für Deutschland

Lieber Anwender des Reisekosten Nachweises 2024!

Unser Anspruch, Ihnen stets rechtssichere Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen, gilt auch für das Jahr 2024.

Leider gestaltet sich dies für 2024 sehr schwierig.

Die Bundesregierung hat am 17. November 2023 im Wachstumschancengesetz (dieses beinhaltet u. a. auch die Höhe der Verpflegungspauschalen ab 2024) Änderungen beschlossen. Diese wurden am 24. November 2023 vom Bundesrat abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss zur Überarbeitung weitergeleitet.

Der Vermittlungsausschuss hat hierüber in 2023 keine Einigung erzielt.

Somit gelten für 2024 die Verpflegungspauschalen wie in 2023 (siehe Aufstellung).

Sollten Änderungen bekannt gegeben werden, werden wir Sie unter „Aktuelles“ weiter informieren.

Gerne können Sie uns bei Fragen auch unter Telefon 02151-82 11 87 24 oder Email: rhenus-verlag@datevnet.de erreichen.

  • Verpflegungspauschalen Deutschland 2024

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