6. Dezember 2023

Verpflegungspauschalen 2024

Wider Erwarten hat die Bundesregierung am 17. November 2023 im Wachstumschancengesetz (dieses beinhaltet u. a. auch die Höhe der Verpflegungspauschalen ab 2024) Änderungen beschlossen. Diese wurden am 24. November 2023 vom Bundesrat abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss zur Überarbeitung weitergeleitet. Wann dieser zusammen kommt steht noch nicht fest.

Ob die z. Zt. geplanten Änderungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, kann im Moment nicht geklärt werden.

Sobald Klarheit darüber besteht, werden wir Sie hier informieren.

Gerne können Sie uns bei Rückfragen auch unter Telefon 02151-82 11 87 24 oder Email: rhenus-verlag@datevnet.de erreichen.

Übersicht der z. Zt. geplanten Änderungen

  1. Verpflegungspauschalen Inland

Ab dem 1. Januar 2024 sollen die inländischen Verpflegungspauschalen 16,00 € bzw. 32,00 € betragen. Vorgesehen waren zunächst 15,00 € bzw. 30,00 €.

  1. Kürzungsbeträge bei einer Mahlzeitengestellung

Die geplante Erhöhung der Verpflegungspauschalen führt auch zu Änderungen der Kürzungsbeträge bei einer Mahlzeitengestellung (Arbeitnehmer).

Ab dem 1. Januar 2024 sollten die Kürzungsbeträge bei einer Mahlzeitengestellung 6,40 € bzw. 12,80 €. betragen. Vorgesehen waren zunächst 6,00 € bzw. 12,00 €.

  1. Pauschbetrag für Berufskraftfahrer

Ab dem 1. Januar 2024 soll der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer für Übernachtungsaufwendungen in seinem Fahrzeug von 8,00 € auf 9,00 € pro Kalendertag steigen; insoweit ggfs. Korrektur unter dem Stichwort „Berufskraftfahrer“.

  1. Elektro-Kraftfahrzeuge (Elektromobilität)

Bei der Dienstwagenbesteuerung soll der (Brutto-) Preisdeckel für Anschaffungen ab dem 1. Januar 2024 von 60.000 € auf 70.000 € angehoben werden. Vorgesehen war zunächst eine Anhebung auf 80.000 €. Diese Betragsgrenze ist für die Viertelung des inländischen Listenpreises zu beachten; insoweit ggfs. Korrektur unter dem Stichwort „Elektro-Kraftfahrzeuge (Elektromobilität)“.

Stand 6. Dezember 2023